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    Kartellamt erwägt Verfahren gegen Kassen

    Von Internetapotheke 1-apo.de | 7.Februar 2010

    Das Bundeskartellamt prüft, ob das Vorgehen der Krankenkassen, die gemeinsam einen Zusatzbeitrag in gleicher Höhe angekündigt haben, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Kassen würden offen versuchen, den gerade erst wieder einsetzenden Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu umgehen, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». «Begleitet wird das auch noch von einem Chor, dass sich der Wechsel der Krankenkasse sowieso nicht lohne, weil die anderen ebenfalls Zusatzbeiträge einführen müssen.»
    Die Untersuchung beim Bundeskartellamt dauert noch an. «Vorstellbar ist, dass wir ein Verfahren einleiten», so Mundt. Die Rechtslage sei jedoch komplex, in die Beurteilung spiele das europäische Wettbewerbsrecht hinein. Unklar ist, wann gesetzliche Krankenkassen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts zu bewerten sind. «Da gibt es eine stark differenzierende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes.»
    Mundt sprach auch die Arzneimittelrabattverträge an. Kooperationen der Kassen bei der Beschaffung von Arzneimitteln würde sich das Kartellamt in Zukunft genauer anschauen, sagte er. «Die Rabattverträge mögen kurzfristig eine kostensenkende Wirkung haben. Langfristig werden sie bei unkontrollierter Ausübung den Markt verändern.»
    Quelle: Pharmazeutische Zeitung

    Topics: Gesundheitspolitik |

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