Die Regierung plant, auch ausländische Versandhändler an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO) zu binden. Damit dürfen diese Anbieter in Zukunft – genau wie deutsche Präsenz- und Onlineapotheken – keinen Bonus mehr auf rezeptpflichtige Medikamente anbieten. «Wir prüfen das, weil wir faire Wettbewerbsbedingungen für die deutschen Apotheken wollen», äußerte sich Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Die bitter nötige Nachbesserung soll mit der anstehenden Novelle des Arzneimittelgesetzes umgesetzt werden.
Ob ausländische Versandhändler sich bei der Lieferung in die Bundesrepublik Deutschland an die hier gültige Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, ist bereits seit Jahren Streitpunkt vor Gericht. Während das Bundessozialgericht die Rabatte im Sinne der Krankenkassen für statthaft erklärt hat, sieht der Bundesgerichtshof einen Verstoß, der jedoch wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar ist, wenn er unter die Bagatellgrenze von rund 1 Euro fällt. In kommenden Jahr muss nun der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Sitz in Karlsruhe eine Entscheidung fällen.
Quelle: pharmazeutische-zeitung.de
